Leipzig-Lese

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Gestaltungsoptionen für einen zukunftsfähigen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Pflege- und Dienstleistungssektor

P. Fuchs-Frohnhofen, T. Altmann, S. Schulz, L. M. Wirth, M. Weihrich (Hg.)

Die Pflegebranche ist für die Arbeitsforschung aus mehrern Gründen pragmatisch: Es existieren hohe Belastungen, dabei auch nach wie vor erhebliche körperliche, doch vorallem psychische. Zusätzlich steht die Pfegebranche vor dem Problem, dass immer mehr pflegebedürftige Menschen einer sinkenden Anzahl von Pflegefachkräften gegenübersteht. In der Publikation werden die Ergebnisse einer Zusammenstellung von Verbundprojekten aus dem BMBF mit dem Förderschwerpunkt "Präventive Maßnahmen für die sichere und gesunde Arbeit von morgen" bereitgestellt.

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Gemälde als Aufklärer und  Mahner

Gemälde als Aufklärer und Mahner

Universität Leipzig Campus Paulinum. Foto: Archiv U.u. H. Drechsel
Universität Leipzig Campus Paulinum. Foto: Archiv U.u. H. Drechsel

 

Die beiden Gemälde, „Aufrecht stehen..." von Reinhard Minkewitz sowie „Arbeiterklasse und Intelligenz" von Werner Tübke, sind seit einigen Wochen im Hörsaalgebäude der Universität Leipzig zu sehen.

Das 3,20 mal 14 Meter große Tübke-Wandbild entstand von 1970 bis 1973 als Auftragsarbeit für die Karl-Marx-Universität und hing im damaligen Hauptgebäude. Es gilt als authentisches Zeugnis der Geschichte der Universität Leipzig zur DDR-Zeit. Nun hängt es im Hörsaalgebäude im Foyer des zweiten Obergeschosses.

Eine Etage tiefer ist das von Minkewitz geschaffene Gemälde zu sehen, zu dem der Künstler vor etwa neun Jahren von Schriftsteller Erich Loest angeregt wurde. Exemplarisch soll es an die zahlreichen bekannten und unbekannten Opfer des SED-Regimes an der Universität Leipzig erinnern und zur Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte anregen.

Beide Kunstwerke können montags bis freitags jeweils zwischen 7:00 und 21:00 Uhr besichtigt werden.

Quelle
Der Bertuch Verlag dankt der Pressestelle der Universität Leipzig, den Artikel aus dem Alumni-Journal der Universität Leipzig 1/2015 übernehmen zu dürfen. 

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