Der Hochschulrat hatte dem Erweiterten Senat einen Wahlvorschlag mit zwei externen
Kandidaten unterbreiten wollen, doch beide Professoren zogen ihre Kandidatur zurück.
Damit ist aus Sicht des Hochschulrats das gegenwärtige Verfahren abzubrechen und die
Stelle neu auszuschreiben.
Auch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat sich bereits
dafür ausgesprochen. Nun muss noch juristisch einwandfrei geklärt werden,
wer das Verfahren of?ziell beenden darf-eine konkrete gesetzliche Regelung dafür
gibt es nicht (Stand: 5. Februar 2016).
Die Amtsperiode des Rektorats endete im Februar 2016. Eine Vakanz droht aber nicht:
Die Rektorin Prof. Dr. Beate Schücking und die Prorektoren führen nach Ablauf ihrer
Amtszeit die Geschäfte weiter. So sieht es das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz vor.
Quelle
NEWS der Universität Leipzig 01 2016