Geflüchteten zu ihren Rechten verhelfen
Leonie Dörr
Zu Asyl- und Aufenthaltsrecht berät der Refugee Law Clinic Leipzig e. V.
Eine Refugee Law Clinic ist
nicht etwa eine medizinische Einrichtung, auch wenn der Name das zu
implizieren scheint. Er bezeichnet eine studentische Initiative, die
kostenlose Rechtsberatung für geflüchtete Menschen anbietet. Mit
einer Klinik hat sie nur insofern etwas zu tun, als sie
Rechtssuchende mit entsprechendem Rat zu „verarzten“ versucht.
Der ist im Asyl- und Aufenthaltsrecht von ehrenamtlicher Seite
dringend nötig, denn ein unabhängiges Angebot von staatlicher Seite
gibt es nur in eingeschränkter Form, So schloss sich 2014 an der
Universität Leipzig eine Gruppe zusammen und baute den Refugee Law
Clinic Leipzig e. V. auf. In die Beratung kommen Menschen, die wissen
möchten, was der Brief bedeutet, den sie vom Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge bekommen haben und was ihre rechtlichen
Möglichkeiten sind, darauf zu reagieren. Andere erfragten
Möglichkeiten, sich ohne Aufenthaltstitel, also mit einer Duldung,
durch Arbeit oder Ausbildung in die Gesellschaft einzubringen. Für
die Beratung wird einiges an Sonderwissen benötigt, das über das
reguläre Sonderwissen hinausgeht. Dieses Wissen eignen sich die
Studierenden in einer vorbereitenden Ausbildung an. Auch wer nicht
Jura studiert, kann sich in Tutorien für das Engagement bei der
Initiative qualifizieren. Die oft restriktive Entscheidungspraxis der
Behörden und schwierige rechtliche Rahmenbedingungen sind zwar
frustrierend, dennoch ermöglicht das Engagement in einer Refugee Law
Clinic (Jura) Studierenden, im Studium erlangte Fähigkeiten
einzusetzen, um anderen Menschen zu ihren im Rechtsstaat verbürgten
Rechten zu verhelfen.
Quelle: Universität
Leipzig. Das Leipziger Universitätsmagazin 2020, S. 13
Bildnachweis:
Kopfbild:
Studenten während
eines Gespräches. Deutsche
Fotothek. Fotografen: Renate und Roger
Rössing.
Abb.
im Text – Foto: Olga Frank.
Weitere Beiträge dieser Rubrik