Das muntere und rege Stück gehört zu den ältesten deutschen Volksliedern. Sowohl der Text als auch die Melodie wurden in Volksweise überliefert. Der Komponist Leonhard Kleber zeichnete das Liebeslied erstmals 1520 auf, der erste Druck folgte 1531 in Nürnberg in Johann Otts „Hundert und ninundzweintzig newe Lieder“. Die heute geläufige Textversion beinhaltet nur geringfügige Veränderungen zum Ursprungsstück.
Die Melodie erfuhr mehrfache Variationen. Die uns bekannte Variation ist in ihren Grundzügen auf Mozarts Zauberflöte (1791) zurückzuführen, welche es in Form des Papageno-Liedes „Ein Mädchen oder Weibchen“ transportiert. An Popularität gewann das Stück erstmals durch die vierstimmige Komposition Silchers, welche dieser 1855 in seine Liedersammlung aufnahm.
Text: Volkslied
Melodie: Volksweise aus Schwaben
Satz: Friedrich Silcher (1789 – 1860)
LIEDTEXT
1. Wenn
alle Brünnlein fließen,
So muß man trinken,
Wenn ich
mein Schatz nicht rufen darf,
Tu ich ihm winken,
Wenn ich
mein Schatz nicht rufen darf,
Ju, ja, rufen darf,
Tu ich
ihm winken.
2. Ja winken mit den Äugelein
Und treten
auf den Fuß;
Ist eine in der Stube drin,
Die mir noch
werden muß,
Ist eine in der Stube drin,
Ju, ja, Stube
drin,
Die mir noch werden muß.
3. Warum soll sie's
nicht werden?
Ich seh sie gar zu gern;
Sie hat zwei blaue
Äugelein,
Die leuchten wie zwei Stern,
Sie hat zwei blaue
Äugelein,
Ju, ja, Äugelein,
Die leuchten wie zwei
Stern.
4. Sie hat zwei rote Wängelein,
Sind
röter als der Wein;
Ein solches Mädel findst du nicht
Wohl
unterm Sonnenschein;
Ein solches Mädchen findt man nicht,
Ju,
ja, findt man nicht,
Wohl unterm Sonnenschein.